Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach der in der Einsatzstelle üblichen Arbeitszeit (Vollzeit) bis maximal 40 Stunden, bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten zusätzlich die Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Die stattfindenden Seminare sind für die Jugendlichen Pflichtveranstaltungen und gelten als Arbeitszeit. Es ist ein Arbeitszeitnachweis zu führen. Zwingend anfallende Überstunden sind zeitnah abzugelten.

