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Dieses Projekt wird finanziert von Europäischen Sozialfonds und dem Land Thüringen.

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Das Thüringen Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr, das Freiwillige Soziale Jahr im kulturellen Bereich sowie das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege wurden Ende 2003 unter dem Dach des Thüringen Jahres in Thüringen zusammengeführt. Das Thüringen Jahr dauert in der Regel 12 Monate vom 1. September des laufenden Jahres bis zum 31. August des darauffolgenden Jahres (Mindestdauer sind 6 Monate).

 

Die Rechtsgrundlagen zur Durchführung des Thüringen Jahr ergeben sich aus dem Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) vom 16.05.2008 (BGBl.I Nr. 48)

 

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