Urlaub
Der Freiwillige hat Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Jahr, jedoch nicht auf Urlaubsgeld. Den Urlaub muss er mit der Einsatzstelle absprechen und schriftlich (per Mail ist ausreichend) an den Träger melden.

Dieses Projekt wird finanziert von Europäischen Sozialfonds und dem Land Thüringen.
Der Freiwillige hat Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Jahr, jedoch nicht auf Urlaubsgeld. Den Urlaub muss er mit der Einsatzstelle absprechen und schriftlich (per Mail ist ausreichend) an den Träger melden.