Welche Aufgaben hat die Einsatzstelle?
Das freiwillige soziale Jahr wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten definiert. Elementare Lernziele sind für den jeweiligen Arbeitsbereich in den Vereinbarungen festgelegt. Für die Einsatzstellen heißt das, dass sie sich mit Unterzeichnung der Vereinbarung dazu verpflichten, die Jugendlichen in der Einrichtung so zu fordern und zu unterstützen, dass die Lernziele auch erreicht werden. Zudem hat die Einsatzstelle die Pflicht, regelmäßige Reflexionsgespräche mit den Jugendlichen durchzuführen.
Für diese Aufgaben ist von der Einsatzstelle ein Praxisanleiter zu bestimmen, der auch in der Vereinbarung namentlich benannt wird. Der Praxisanleiter muss über die nötige Fachkompetenz sowie über ausreichende zeitliche Reserven verfügen um die pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle sicher zu gewährleisten.
Der Landesjugendring Thüringen e.V. wird während der Seminare ebenfalls die Möglichkeit der Reflexion der Arbeit in den Einsatzstellen ermöglichen.

