Und Wohngeld?
Wenn du während deines Freiwilligen Sozialen Jahres nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und einen eigenen Mietvertrag hast, dann kannst du bei deiner zuständigen Wohngeldstelle Wohngeld beantragen. Wichtig hierbei ist, dass du deine FSJ-Vereinbarung vorlegen kannst und einen Mietvertrag, in dem dein Name auftaucht (gilt auch für WGs). Ob und wie viel Wohngeld du dann auch tatsächlich bekommst hängt von verschiedenen Faktoren ab.

