Hier siehst du eine Übersicht von zahlreichen wichtigen Informationen zum FSJ beim Landesjugendring Thüringen e.V. Solltest du noch weitere Fragen haben, kannst du uns gerne kontaktieren, per E-Mail fsj@ljrt-online.de, Kontaktformular oder per Telefon (0361/57 67 861)
Im Jahr 1990 haben sich Kinder- und Jugendverbände zum Landesjugendring Thüringen e.V. (LJRT) zusammengeschlossen, um gemeinsam alle Aufgaben der Jugendpolitik, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendarbeit gemeinsam durchzuführen.
Anspruch des Landesjugendring Thüringen e.V. ist es, die Jugendverbände Thüringens in den jugendpolitischen Gremien, wie auch die Interessen von jungen Menschen und ihrer Gemeinschaften gegenüber den Entscheidungsträgern auf Landesebene zu fördern und zu vertreten.
Ebenso setzen wir uns für die Verwirklichung der Menschenrechte, für Demokratie und Freiheit, Gewaltlosigkeit und Frieden, das Selbstbestimmungsrecht der Völker sowie für die Erhaltung der Umwelt ein. Wir ergreifen in unserer Arbeit Initiative gegen Faschismus, Neofaschismus, Rassismus und Diskriminierung und leisten mit unserer Tätigkeit einen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess.
Ein FSJ kannst du machen, wenn du zwischen 16 und 25 Jahre alt bist und noch keinen Berufsabschluss (ausgenommen eine schulische Assistenzausbildung z.B. Sozialassistent oder Kinderpfleger) hast. Dein Schulabschluss spielt dabei keine Rolle, viel wichtiger ist eine hohe Motivation sich sozial zu engagieren und Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wichtig ist, dass Du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast.
Ein Thüringen Jahr beginnt in der Regel am 01. September und endet am 31. August des Folgejahres. Um gute Chancen auf eine passende FSJ-Stelle zu haben, solltest du deine Bewerbung bis spätestens Ende April bei uns einsenden. Da aber auch im Laufe des Jahres immer wieder Stellen frei werden, lohnt sich eine Bewerbung eigentlich immer.
Du kannst dich entweder per Onlinebewerbung bei uns bewerben oder unseren Bewerbungsbogen ausfüllen und mit dem letzten aktuellen Zeugnis zu uns schicken.
Sobald wir deine Bewerbung erhalten haben, werden wir uns bei dir melden und dann gemeinsam eine passende Einsatzstelle für dich suchen.
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Dir steht ein monatliches Taschengeld von 150,00 € sowie eine Unterkunfts- und Verpflegungspauschale von 150,00 € zu. Insgesamt bekommst du also monatlich 300,00 € von uns überwiesen. Wenn du auf die Seminare fährst, übernehmen wir die Kosten für die An- und Abreise zum Seminar sowie dort entstehende Kosten für die Unterkunft.
Für Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) sowie weitere kinderbezogene Leistungen ist die Ableistung eines Thüringen Jahres gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung. Sie werden während der Zeit im FSJ bezahlt bzw. gewährt. Während des FSJ besteht kein Anspruch auf Unterhalt.
Wenn du während deines Freiwilligen Sozialen Jahres nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und einen eigenen Mietvertrag hast, dann kannst du bei deiner zuständigen Wohngeldstelle Wohngeld beantragen. Wichtig hierbei ist, dass du deine FSJ-Vereinbarung vorlegen kannst und einen Mietvertrag, in dem dein Name auftaucht (gilt auch für WGs). Ob und wie viel Wohngeld du dann auch tatsächlich bekommst hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Während deines FSJs gibt es zum einen deinen Praxisanleiter in der Einsatzstelle. Dieser ist in der Vereinbarung namentlich benannt. Zum anderen stehen für dich jederzeit die pädagogischen Fachkräfte des Landesjugendrings als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese unterstützen dich auch gerne bei Fragen der Ausbildung, des Studiums und des Wohngeldes.
Zu Beginn deines Thüringen Jahres erhältst Du einen Ausweis, mit dem du versuchen kannst, neben der Fahrpreisermäßigung (Wochen- bzw. Monatskarte des Öffentlichen Nahverkehrs) auch ermäßigte Eintrittspreise im Kino, Museum, Schwimmbad etc. zu bekommen. Ein offizieller Anspruch darauf besteht derzeit allerdings nicht. Zu Beginn des Thüringen Jahres erhältst Du außerdem eine vorläufige Bescheinigung. Sie dient zum Nachweis gegenüber Behörden und sonstigen Stellen. Du (bzw. deine Eltern) benötigst die Bescheinigung u.a. für den Antrag auf Kindergeld oder auf Kinderfreibeträge. Am Ende des Thüringen Jahres bekommst du eine Bestätigung, mit dieser kannst du dir das FSJ eventuell als Praktikum oder als Wartesemester beim Studium anerkennen lassen kannst.
Wenn du krank wirst, musst du an dem ersten Tag, an dem du nicht arbeiten kannst, in deiner Einsatzstelle vor Dienstbeginn telefonisch Bescheid geben und sagen, wie lange du voraussichtlich nicht erscheinen wirst. Der vom Arzt ausgestellte Krankenschein (für Arbeitgeber - kleiner Zettel) muss umgehend an den Landesjugendring Thüringen geschickt werden (deine Einsatzstelle bekommt bitte eine Kopie des Krankenscheines von dir), der große Krankenschein ist für deine Krankenkasse und muss dort auch umgehend abgegeben werden. Das Taschengeld und die Ersatzleistungen werden während der Krankheit für sechs Wochen weiter bezahlt.
Das Thüringen Jahr ist eine Vollzeitbeschäftigung. Die an den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle orientierte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gilt darüber hinaus das Jugendarbeitsschutzgesetz (z.B. keine Nachtarbeit). Überstunden oder Wochenenddienste werden mit Freistunden abgegolten.